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Verwaltungsgerichtsklage Ferienausschuss

Die ÖDP klagt gegen den Landkreis Cham und bittet um Spenden!

Spendenkonto: ÖDP KV Cham, IBAN: DE42 7426 1024 0000 2371 75  BIC GENO DEF1 CHA

 

Wir wollen nicht einfach nur um Ihr Geld betteln, sondern transparent darlegen, warum wir uns zu diesem Schritt entschieden haben und worum es bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht überhaupt geht.


Die Sachlage in Kürze:

Viele Kommunen in Bayern folgen einer Empfehlung des Innenministeriums und behelfen sich in der Coronapandemie mit sogenannten Ferienausschüssen, wo sie sonst normalerweise den Sommer über (6 Wochen) Fristsachen und andere unaufschiebbare Dinge erledigen.

Landrat Löffler hat ohne sich an die Vorgaben der Landkreisordnung zu halten einen Ferienausschuss eingesetzt mit 12 KreisrätInnen, die anstelle der 60 KreisrätInnen nun alle Entscheidungen auch für die anderen treffen sollen. Damit wären nur mehr die CSU-Fraktion, Freie Wähler-Fraktion, Grüne- und AfD-Fraktion stimmberechtigt, die ÖDP, die FDP und Die LINKE nicht mehr.

Dagegen haben wir protestiert und einen Gegenvorschlag gemacht, den der Landrat aber ignoriert hat. Daraufhin haben wir die Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz eingeschalten, die aber nicht tätig werden will. Der Grund: sie haben vom Innenministerium die Aufforderung bekommen, Rechtsverstößen in diesen Fällen nicht nachzugehen.

Diese Vorgänge sind ein Angriff auf Demokratie und den Rechtsstaat. Deshalb wenden wir uns nun an das Verwaltungsgericht.

 


1. Vorspiel - was das bayerische Innenministerium alles für zulässig hält

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat im am 20. März, 8. April, 7. Mai und schließlich 10.12.2020 an die Landratsämter Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Sitzungen herausgegeben.

Für Arbeit der Gemeinden bzw. Landkreise gilt im Freistaat Bayern die Gemeindeordnung (GO)
https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(l2fmlvjyild1ougdy54vdwnd))/Content/Document/BayGO
bzw.die Landkreisordnung (LKrO).
https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(l2fmlvjyild1ougdy54vdwnd))/Content/Document/BayLKrO

Im Schreiben vom 10.12.2020 hält es das Bayerische Innenministerium für zulässig
"falls sich die Mitglieder eines (...) Kreistages darauf verständigen, in einer bis zur Grenze der Beschlussfähigkeit (...) verkleinerten Besetzung zu tagen" und außerdem, dass Kreistage "Entscheidungsbefugnisse weiterhin möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse übertragen" werden können. Außerdem heißt es, dass zu einer Übertragung grundsätzlich ein Beschluss genüge. Das Innenministerium verweist auch auf den "Bestimmtheitsgrundsatz und dem Gebot der Rechtssicherheit" und hält es deshalb für erforderlich, dass ein Zeitpunkt für die Dauer der Einsetzung eines Ferienausschusses anzugeben ist und ebenfalls darzulegen ist, "auf welche Datenbasis abzustellen ist".

 

2. Aufruf an die Regierungen, den Rechtsbruch zu tolerieren!

Problem: Die Einrichtung eines Ferienausschuss ist nur in der GO (Art. 42, Abs. 4) vorgesehen für die Dauer von 6 Wochen.
https://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(0qsqtvm0bm0qnggfvorp0vlx))/Content/Document/BayGO-32

Es gibt noch ein weiteres rechtliches Problem:
Nach Art. 40, Abs. 1 LKrO gibt sich der Kreistag eine Geschäftsordnung, nach Art. 41, Abs. 1 beschließt der Kreistag in Sitzungen und nach Art. 45 Abs. 1 fasst der Kreistag Beschlüsse in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden.

Auch hier ist das Innenministerium auf die Idee gekommen, es sei zulässig, den für Sitzungen laut  Art. 54 Abs. 1 geltenden Öffentlichkeitsgrundsatz ausnahmsweise auszusetzen und den "Beschluss für die Einrichtung eines Ferienausschusses im Umlaufverfahren zu fassen".

Die Rechtsauffassung, an die sich Landrat Löffler nach Angaben seines Pressesprechers halte, ist die Auffassung des Innenministeriums, nämlich dass man aufgrund der Coronapandemie gegen die eine oder andere Ordnung ungeahnt verstoßen könne, es sei ja eine Ausnahme und eben nur zeitlich befristet.

Wir als ÖDP halten es für nicht zulässig, dass das Innenministerium hier Recht neu erfindet! Das Innenministerium spürt das Unrecht selbst und arbeitet an folgender Lösung:

"Wir werden dem Landtag zeitnah zu Beginn des nächsten Jahres vorschlagen, LKrO und BezO entsprechend zu ergänzen".

Hat hier die Regierung etwas verschlafen?

In unserer Klageschrift wird erläutert, warum die Einrichtung eines Ferienausschusses mit gutem Grund nicht in der LKrO steht.

Das heißt: Das Innenministerium fühlt sich angesichts der Coronapandemie ermächtigt, den Ferienausschuss für die Dauer des Katastrophenfalls und in Abhängigkeit einer Zahlenbasis des RKI einzuführen!

Das Innenministerium ist sich offenbar selbst über die rechtlichen Schwierigkeiten im Klaren und fordert nun die Bezirksregierungen auf:

"Die Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, dies aufsichtlich nicht zu beantstanden".

M.a.W: Das Recht wird außer Kraft gesetzt und die Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten nicht tätig zu werden!


3. Chronologie der Ereignisse

16.4.2020
Fraktionsführerbesprechung zur Vorbereitung der konstitutierenden Sitzung des Kreistags

Landrat Löffler bringt die Einrichtung eines Ferienausschusses in Anbetracht der grassierenden ersten Welle der Coronapandemie ins Spiel. Kreisrätin Karin Bucher (FWSL) problematisiert: "man kann ja nicht 48 Kreisrätinnen und Kreisräte ausschließen". Weiter wird das Thema nicht erfolgt.

20.11.2020
2. Sitzung des Kreistags

Während der Sommermonate, wo auch die sog. Inzidenzzahlen für Corona niedrig waren, findet keine Kreistagssitzung statt. Die Sitzung im November erfolgt im Ansteigen der zweiten Pandemiewelle und wird unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften in der Stadthalle Roding problemlos durchgeführt.

15.12.2020
Schreiben von Landrat Löffler an die Mitglieder des Kreistages

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom Innenministerium vom 10.12.2020 legt Landrat Löffler einen sehr weitreichenden Beschlussvorschlag vor und bittet um Rückantwort per E-Mail an seine Mitarbeiter bis 30.12.2020.
Die zeitliche Befristung ist entgegen der "Empfehlungen", aber ungenau, der Umfang der Beschlusskompetenz maximal weitgefasst und enthält auch formal die Beschlüsse zur Haushaltssatzung, die aber laut Art. 30 Satz 14 nur dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheiten sind.

Während also die „Empfehlungen" des Innenministeriums schon zu weit reichen und dem Recht nicht entsprechen, geht die Beschlussvorlage des Landrats sogar noch darüber hinaus.

Das Schreiben hat nicht nur bei der ÖDP, sondern auch bei Mitgliedern der anderen Parteien, die nicht im Kreisausschuss vertreten sind (Die LINKE, FDP) oder auch den Grünen und Vertretern der FW, sogar der CSU Verärgerung ausgelöst.

 

21.12.2020
Änderungs-Antrag der ÖDP

Obwohl wir uns der rechtlichen Schwierigkeiten des Vorgehens von Innenministerium und Landrat im Klaren waren, haben wir unseren Vorschlag als Kompromiss verstanden.
Dies haben wir der Öffentlichkeit gegenüber in einem Video dargestellt:
https://www.youtube.com/watch?v=QT5H7h_Q2aA&t=56s

Der Widerstand der ÖDP, aber auch anderer Parteien hat zu einem großen Medienecho geführt.

Bayerwald-Echo vom 22.12.2020:
https://www.idowa.de/inhalt.chamer-kreistag-als-ferienausschuss-die-einzelkaempfer-begehren-auf.e51cb3cd-239a-495c-8840-b340ed2bc6b4.html

Chamer Zeitung 23.12.2020:
https://www.idowa.de/inhalt.chamer-kreistag-als-ferienausschuss-die-einzelkaempfer-begehren-auf.e51cb3cd-239a-495c-8840-b340ed2bc6b4.htm

Die Kommentatorin der Chamer Zeitung Frau Geiling-Plötz schrieb: „Mit ein bisschen gutem Willen muss sich doch ein Mittelweg finden lassen, der den kleinen Parteien ihre Stimme lässt und dennoch das Infektionsrisiko in einem vertretbaren Maß hält. Nur Mut!"

Auch Landrat Löffler hat sich zu Wort gemeldet:

Bayerwald Echo vom 29.12.2020:
https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/loeffler-verteidigt-ferienausschuss-20909-art1968757.html

In der Sylvester-Ausgabe der Chamer Zeitung findet sich neben der Stellungnahme von Landrat Löffler auch ein Leserbrief von Sönke Siebold:

 

In den Stellungnahmen bringt das Landratsamt immer wieder die Begründung, dass ja dem ÖDP- Kreisrat die Teilnahme an den Fraktionsführerbesprechungen ermöglicht sei, wonach die ÖDP über alle anstehenden Themen informiert werden würde.

Dazu muss man wissen:

  • Die „Fraktionsführerbesprechung" ist kein beschließender offizieller Ausschuss, sondern eine sicher sinnvolle Informationsveranstaltung.

  • In der Fraktionsführerbesprechung ist eine Aussprache zu einzelnen Themen nicht möglich, da im Vorfeld dazu entsprechende Unterlagen nicht ausgehändigt werden. Der Sinn dieser Besprechung ist ja geradezu parallel zur Aushändigung zu den Themen Zusatzinformationen zu geben.

  • Die ÖDP begrüßt grundsätzlich die von Landrat Löffler angebotene Teilnahme.
    Im Bayerwaldecho vom 12.10.2020 war zu lesen, dass sich der Kreisrat-Kreisvorsitzende Dr. Scheingraber dafür bedanke und das als „fair" beurteile.

11. Januar 2021
Schreiben von Landrat Löffler an alle Mitglieder des Kreistages

Landrat Löffler teilt die Bestellung eines Ferienausschusses mit, da 56 Rückmeldungen eingegangen seien und sich eine Zweidrittelmehrheit für die Bildung eines Ferienausschusses ausgesprochen hätte. Auf Vorschlag des Landrates solle der Ferienausschuss nur für absolut zwingende Angelegenheiten, die nicht aufgeschoben werden können, ohne dass dem Landkreis ein Schaden entstehe einberufen werden.
Zitat: „Sobald es das Pandemiegeschehen zulässt (z.B. auch nach Aufhebung des K-Falles) wird von der Möglichkeit des Ferienausschusses grundsätzlich wieder abgesehen". Außerdem werde die Verabschiedung des Kreishaushaltes auf Mai 2021 verlegt.

 

Stellungnahme der ÖDP

  • Vier KreisrätInnen haben nicht mit abgestimmt! (Es besteht Abstimmungspflicht für alle Kreisräte.)

  • Wenn wir davon ausgehen, dass die CSU-Fraktion dem Beschluss zustimmt, dann müssten noch gut fünf KreisrätInnen anderer Fraktionen dafür gestimmt haben. Es ist nicht überprüfbar, da die Abstimmung über E-Mail unzulässig ist und nicht – wie gefordert – offen.

  • Landrat Löffler weicht von der Beschlussvorlage vom 15.12.2020 ab. Offenbar hat er die Schwachstelle der schwammigen zeitlichen Befristung erkannt. Allerdings genügt auch die Formulierung „z.B." nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz.

  • Landrat Löffler weicht mit der tautologischen Ausführung über „absolut zwingend notwendige Angelegenheiten" wieder von der LKrO ab, weil er ja ohnehin gemäß Art. 34, Abs. 3 zur selbstständigen Durchführung dieser Tätigkeiten befugt ist. Fühlt sich der Landrat den ihn laut Gesetz übertragenen Aufgaben nicht mehr gewachsen?

Frage:
Gilt jetzt die Beschlussvorlage, über die unzulässig abgestimmt wurde oder gilt nun die veränderte neu vorgelegte Beschlussvorlage, über die nie abgestimmt wurde?
Das Chaos nimmt seinen Lauf!

Mit Mail vom 14.1.2021 an Herrn Landrat Löffler haben wir „formal Widerspruch" gegen die Bestellung eines Ferienausschusses eingelegt – wie wir heute wissen, war das juristisch eigentlich nicht möglich. Es ging uns aber darum, vorzusorgen, dass man nicht sagen würde, wir hätten der Einsetzung ja zugestimmt, weil wir nicht widersprochen haben.

Bayerwald-Echo vom 15.1.2021:
https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/chams-kreistag-am-rande-der-legalitaet-20909-art1972633.html

Redakteur Johannes Schiedermeier schreibt einen sehr lesenswerten Kommentar:
https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/die-kuh-muss-schnell-vom-eis-20909-art1972603.html
und hat herausgefunden, dass man im Innenministerium offenbar nicht mit einer zweiten Pandemiewelle gerechnet habe: „In Zeiten, in denen große Gremien ohnehin gerne ausgehebelt werden und die Demokratie in dahinschmelzenden Gremien auf kleiner Flamme kocht, bietet man in dieser Debatte an der ohnehin brodelnden Basis einen neuen Nährboden. Setzen – 6."

 

 

4. Die Rechtsaufsicht der Regierung spielt auf Zeit, führt aufs falsche Gleis und bleibt schließlich untätig

Und dann ist da noch die für den Landkreis Cham zuständige Rechtsaufsichtsbehörde der Regierung der Oberpfalz. Wir erinnern uns, das Bayerische Innenministerium hatte ja die Rechtsaufsichtsbehörden gebeten, rechtliche Fehler in der Bestellung der Einrichtung von Ferienausschüssen nicht zu beanstanden.

Am 7.1.2021 haben wir den zuständigen Beamten bei der kommunalen Rechtsaufsicht um Stellungnahme nach rechtlicher Prüfung des Vorgehens von Landrat Löffler in Zusammenhang mit seinen Plänen bezüglich der Einsetzung eines Ferienausschusses gebeten.

Eine Reaktion erfolgte nicht, nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs der E-Mail.

 

Das Bayerwald-Echo hatte ebenfalls bei der Regierung nachgefragt und bekam die Antwort vom Pressesprecher der Regierung, man solle sich nicht „auf formaljuristische Positionen beschränken".
https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/chams-kreistag-am-rande-der-legalitaet-20909-art1972633.html

Am 19.1.2021 haben wir nochmal nachdrücklich nachgehakt.

Am 20.1.2021 bestätigte die Regierung den Eingang der Mail vom 7.1.21. Anstatt aber auf unsere Einwände einzugehen bezieht man sich auf das E-Mail an Landrat Löffler vom 14.01.2021 und teilt uns mit: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zunächst abklären müssen, ob der Landkreis Cham Ihrem Widerspruch abhilft. Sobald uns die Stellungnahme vorliegt und wir die Sach- und Rechtslage geprüft haben, werden wir wieder auf Sie zukommen."

Wie oben dargestellt, gibt es aber für den Widerspruch keine Rechtslage, was uns aber von der Rechtsaufsicht verschwiegen wurde.

 

Stellungnahme der ÖDP zum Vorgehen der Rechtsaufsicht:

  • Die Rechtsaufsicht spielt offenkundig auf Zeit.

  • Die Rechtsaufsicht greift unseren – verwaltungsrechtlich gar nicht möglichen – „Widerspruch" auf und erklärt genau in den Worten wie bei Widerspruchsverfahren üblich („Widerspruch abhlefen"), dass man erst weiter prüfen müsse. Redlich wäre es gewesen, die Rechtsaufsicht hätte uns mitgeteilt, dass man einen solchen Widerspruch gar nicht einlegen kann.

In einem E-Mail vom 22.1.2021 haben wir nochmals darum gebeten, unsere Fragen zu beantworten und nicht auszuweichen. Nachdem wieder keine Reaktion erfolgte haben wir uns am 26.1. 2021 nochmals an die Regierung gewandt und gebeten „auch unverzüglich darzulegen, nach welchen rechtlichen Regelungen sich der Widerspruch auf die mögliche Abhilfe durch den Landkreis/Landrat richtet"

Nachdem bis zum 27.1.2021 immer noch keine Reaktion erfolgt war, haben wir uns schließlich im Kreisvorstand darauf verständigt, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg einzureichen.