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Gewässerschutz – Wasserqualität des Regen

Stellungnahme zur Wasserqualität des Regen

Aufgrund von Einleitungen aus Kläranlagen und Abschwemmungen aus der Landwirtschaft ist nach amtlichen Messungen die Wasserqualität des Regens nur mehr „mäßig”. Aber weder das Wasserwirtschaftsamt noch das Amt für Landwirtschaft will die Schuldfrage stellen. Als Folge der mehr als 1,7 Mio Unterschriften für das Volksbegehrens für mehr Artenvielfalt ist ab 1.8.2019 laut Naturschutzgesetz ein 5m breiter Gewässerandstreifen (für staatliche Flächen sogar 10m!) verpflichtend. Allerdings helfen die im Moment wenig, denn verboten ist  (für nichtstaatliche Flächen) nur die ackerbauliche Nutzung, nicht – man höre und staune! – die Grünlandnutzung unter Einsatz von Pestiziden und Dünger. Keine Umsetzung im Sinne des Erfinders also! Ebenso verrate ich, dass hinter den Kulissen der LBV sogar einen generell 10m breiten Gewässerrandstreifen favorisiert hatte, aus ökologischen Gründen wirklich sinnvoll.


Bei der ersten Veranstaltung im Vorfeld des Volksbegehrens überhaupt hatte ich mich mit Herrn Semmler von AELF Cham auseinandergesetzt, weil dieser angemerkt hatte, dass bei einer Verpflichtung zu einem 5m breiten Gewässerrandstreifen eine auf eine freiwillige Maßnahme ausgesetzte Förderung entfallen würde. Franz Löffler, als Präsident des Bayerischen Bezirketags Teilnehmer am runden Tisch, hat erkannt, dass man den Landwirten Entschädigungen zahlen muss, um die Gewässerrandstreifen von Gülleeintrag freizuhalten. Und - was bekommen die Landwirte nun? Nur allzu gerne hätte die ÖDP einen Vorschlag unterbreitet, der alle Fliegen mit einer Klappe schlägt: 5m Verpflichtung und für die freiwillige Leistung von 5-10m eine gute Förderung. Wir konnten übrigens nur aus Gründen der Einhaltung der Haushaltshoheit diesen Vorschlag nicht ins Volksbegehren reinschreiben.

Mittlerweile ist ein Jahr seitdem vergangen und weiterhin sind viel Pestizide, Feinmaterial und Düngemittel den Regen runtergeflossen. In der Aussprache zum Versöhnungsgesetz sagte Eric Beißwenger, Landwirt, BBV-Mitglied und MdL der CSU, mit dem „Versöhnungsgesetz” gelinge es, für die Landwirte unbillige Härten zu beseitigen. Ministerpräsident Söder meinte, Artenschutz hätte von nun an oberste Priorität. Die Spur der Schuldfrage führt also Richtung München.

PD Dr. Stefan Scheingraber, ÖDP - Kreisvorsitzender


Information des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum geänderten Gesetz vom 1. Juli 2020 hinsichtlich der Ausweisung von Gewässerrandstreifen:

https://www.lfu.bayern.de/pressemitteilungen/c/1390856/19-20-ausweisung-gewaesserrandstreifen