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Pressemitteilung

Offener Brief zu den Coronamaßnahmen

Offener Brief an Herrn Landrat Löffler, die Maskenpflicht für Grundschüler rückgängig zu machen.

Sehr geehrter Herr Landrat Löffler, ­

die ÖDP bittet Sie, dass Sie die mit heutiger Wirkung vom 21.10.2020 angesichts der Stufe „Rot“ der Bayerischen Coronaampel verbundene Maskenpflicht für Grundschüler im Landkreis Cham sofort rückgängig machen.

Die Ausweitung der Maskenpflicht für Grundschüler ist unverhältnismäßig.  Für die Maskenpflicht an Schulen gibt es keinen evidenzbasierten Beleg zur Wirksamkeit. Kinder nehmen generell wenig am Infektionsgeschehen durch SARS-CoV 2 teil, und wenn, dann nur mit minimalen Symptomen. Das Landratsamt Cham bestätigt selbst in seiner gestrigen Pressemitteilung vom 20.10.2020, dass „in Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis Cham bisher keine Ausweitung des Infektionsgeschehens festgestellt wurde“. Die für Grundschulkinder sehr einschneidende Maßnahme wird angeordnet, da dies das Ampelkonzept des Freistaates Bayern ab einer Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner so vorsieht. Der aktuelle Inzidenzwert für den Landkreis Cham beträgt 51,56 und ist damit ohnehin erst an der Schwelle. Der von der bayerischen Staatsregierung festgelegte Inzidenzwert ist aber willkürlich gewählt und besteht nur aus allen auf SARS-CoV2 positiv getesteten Personen. Man weiß nicht, wie viele Personen wirklich Symptome haben und damit krank sind.

In einem Interview im Münchener Merkur vom 20.10.2020 hat sich der Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg Dr. Friedrich Pürner, Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und Epidemiologe sogar für eine generelle Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich viele Kinder auch nach der Schule ohne Maske treffen. Außerdem wird nicht thematisiert, dass beim Tragen von Gesichtsmasken – im Gegensatz zum MNS des Chirurgen im OP – ständig an der Maske manipuliert wird.  Auch der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. Hans Iko Huppertz, der die Interessen von rund 25.000 Kinder- und Jugendmedizinern vertritt, bezeichnete die Maskenpflicht an Schulen „als Unsinn“. In einer Ad hoc Stellungnahme der Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften vom 5.8.2020 heißt es: „Wenn der notwendige Abstand nicht eingehalten werden kann, sollten Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse einen Mund-Nase-Schutz auch innerhalb des epidemiologischen Gruppenverbands tragen. Für Jüngere ist es ausreichend, wenn die Kinder den Mund-Nase-Schutz nur außerhalb ihres epidemiologischen Gruppenverbandes tragen.“

Vor allem für die Kleinsten stellt das Maskentragen eine erhebliche Beeinträchtigung dar und auch für die Lehrkräfte ist die mit der Kontrolle der Maskenpflicht verbundene Mehrbelastung unzumutbar. Sinnvoll wäre hingegen, dass Schüler und Lehrer regelmäßig Händewaschen, Einmal-Handtücher verwenden, nicht Hände schütteln, auf Abstand gehen, wenn sie rotzen oder husten und dass sie etwa bei starker Erkältung oder Fieber zuhause bleiben. Hinzu kommt regelmäßiges Lüften aber nicht so, dass Kinder dabei frieren und sich eine Erkältung zuziehen.

Eine Abweichung von der vom Freistaat vorgegebenen Regel ist möglich. So hat der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter am 20.10.2020 die Maskenpflicht für Grundschüler der Stadt München aufgehoben. Dort war der Inzidenzwert mit 72,77 sogar höher als im Landkreis Cham. Die ÖDP fordert, dass Sie sehr geehrter Herr Landrat Löffler, die im Zuge der Bewältigung der Coronapandemie notwendigen Einschränkungen gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler genau auf Ihre Wirksamkeit hin kritisch überprüfen lassen und unnötige Belastungen unbedingt vermeiden.

 

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